Erklärung zur Barrierefreiheit/h1>

miguelrausell.es hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor (im Folgenden: Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September) zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für miguelrausell.es

Konformitätsstatus

Aufgrund der Ausnahmen und mangelnder Konformität der unten aufgeführten Aspekte entspricht diese Website teilweise dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September.

Inhalt nicht zugänglich

Die unten gesammelten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Es fehlt die Einhaltung des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September: Auf einigen Webseiten können mehrere Bearbeitungsfehler vorliegen, sowohl im HTML-Inhalt als auch in endgültigen Dokumenten, die nach dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden.

Unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar.

Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung: Möglicherweise wurden vor dem 20. September 2018 Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten veröffentlicht, die den Barrierefreiheitsanforderungen nicht vollständig entsprechen.

Beobachtungen und Kontaktinformationen

Kommunikation

Mitteilungen zu Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 112/2018 vom 7. September) können über die folgende Kontaktmailbox erfolgen.

Zum Beispiel:

  • Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website.
  • Vermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Formulieren Sie alle weiteren Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website.

Die Mitteilungen werden von der Generaldirektion für digitale Dienste und Bürgererfahrung der Abteilung für Vizepräsidentschaft und digitale Politik und Territorium als zuständige Einheit für Web-Zugänglichkeit auf regionaler Ebene entgegengenommen und weitergeleitet.

Anfragen nach zugänglichen Informationen und Beschwerden

Um Anfragen zu barrierefreien Informationen und Beschwerden zu stellen (Artikel 12 des Königlichen Dekrets 1112/2017 vom 7. September), müssen Sie auf «Barrierefreie Inhalte im Internet» zugreifen und diesen folgen die Modalität «Zugängliche Informationen anfordern oder eine Beschwerde einreichen».

Jede natürliche oder juristische Person kann Beschwerden über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September einreichen und Informationen zu Inhalten anfordern, die vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen sind.

Anfragen und Beschwerden, die gemäß den Anforderungen des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen registriert werden.

Bewerbungsverfahren

Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September vorgesehene Antragsverfahren kann im Verfahren «Im Internet zugängliche Inhalte» über das < eingeleitet werden a href="../contact/">„Anfrage anfordern“-Modalität.

Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 15.2 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September entspricht, sind Sie nicht berechtigt, dies zu tun kann eine Klage einreichen für:

  • Die Gründe für die Ablehnung kennen und ablehnen.
  • Fordern Sie die Verabschiedung geeigneter Maßnahmen, wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind.
  • Geben Sie die Gründe an, warum Sie der Meinung sind, dass die Antwort nicht den erforderlichen Anforderungen entspricht.